Elternverein
Elternverein des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Wien 6 Rahlgasse
ZVR-Nummer: 911374097
Als Interessensvertretung der Eltern gegenüber der Schule und der Öffentlichkeit hat der Elternverein die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen.
Darüber hinaus ermöglichen wir durch finanzielle Unterstützung Schüler:innen aus weniger wohlhabenden Familien die Teilnahme an kostenpflichtigen Schulveranstaltungen, z.B. Kultur-, Sprach- oder Sportreisen, und fördern schulische Projekte. → zu den Fördermöglichkeiten
Als Interessensvertretung der Eltern wollen wir als Elternverein sowohl unser Recht auf Information als auch auf Anhörung und Mitbestimmung durch Mitwirkung im Schulbetrieb wahrnehmen.
Die Kooperation und Kommunikation mit der Direktion und dem Sekretariat ist uns ebenso ein Anliegen, wie die meist projektbezogene Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schüler:innen.
Wir wollen einen positiven Beitrag für das schulische Miteinander leisten.
- Generalversammlung: Versammlung der Mitglieder des Elternvereins.
- Elternausschuss: alle gewählten Klassenelternvertreter:innen (KEV) und deren Stellvertreter:innen, der Vorstand des Elternvereins sowie die Elternvertreter:innen im Schulgemeinschaftsausschuss und deren Ersatzmitglieder.
- Vorstand: wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand erledigt die täglichen Geschäfte des Elternvereins, insbesondere fasst er die Beschlüsse in finanziellen Angelegenheiten.
- Klassenelternvertreter:innen: werden von den Eltern der jeweiligen Klassen gewählt.
- Weitere wie Rechnungsprüfer:innen, Schiedsgericht.
Die Aufgaben der jeweiligen Organe sind z.B. hier beschrieben: → Überblick für Elternvertreterinnen
| Position | Name |
|---|---|
| Vorsitzender | Armin Krauter |
| stv. Vorsitzende | Belma Hasanacevic-Softic |
| Kassier | Robert Großschädl |
| stv. Kassierin | Petra Kapfenberger |
| Schriftführerin | Schirin Fazely |
| stv. Schriftführerin | Ina Probst |
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Generalversammlungen und Sitzungen des Elternausschusses.
Teilnahme an und Vertretung der Elterninteressen in Sitzungen des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA).
Das Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung der Eltern wird vom Elternverein durch die auf der Generalversammlung ausgewählten Vorstandsmitglieder gegenüber den Schüler:innen und Lehrkräften im SGA wahrgenommen.
Vorstandsbesprechungen.
Besprechung von Unterstützung von Aktivitäten, z.B. Vorträge und Workshop; Organisation von Veranstaltungsdurchführungen; Unterstützung des Ballkomitees; Vor-/Nachbereitung von SGA-Themen.
Unterstützung und finanzielle Aufsicht des Schulballs.
Der Elternverein tritt jährlich als Veranstalter des Schulballs auf, welcher vom Ballkomitee organisiert wird.
Organisation von Workshops zu schulnahen Themen, z.B. Safer Internet.
Projektunterstützungen, z.B.
- jährliche Vorfinanzierung der "ökologischen Schultasche", eines Projekts des Vereins der EheRahligen.
- Tutor:innen Projekt: Dabei nehmen Schüler:innen der Rahlgasse Nachhilfeunterricht bei anderen Schüler:innen der Rahlgasse, den Tutor:innen. Dies wird in Kooperation mit den Fachlehrer:innen und Klassenvorständ:innen im Schulgebäude angeboten. Der EV trägt einen Teil der Kosten.
- Die jährliche Maturant:innen Verabschiedung wird traditionell mit Sektempfang vom Elternverein in Kooperation mit dem Schulpersonal und den 7. Klässler:innen organisiert und finanziert. Jedes Jahr wieder ein gelungenes Fest.
- Spendenlauf: Der Elternverein zahlt einen gewissen Betrag für jede von Schüler:innen gelaufene Runde für einen karitativen Zweck.
Finanzielle Unterstützung von Schüler:innen zur Teilnahme an Schulveranstaltungen
Ganz besonders am Herzen liegt dem Elternverein die Förderung von Familien in einem finanziellen Engpass. Unser Ziel ist es dabei, möglichst unbürokratisch eine Hilfestellung in einer schwierigen Zeit zu bieten, damit die Teilnahme möglichst aller Rahlgassen-Schüler:innen an kostenpflichtigen Schulveranstaltungen gewährleistet ist.
Bitte fordern Sie die jeweils aktuellste Version des Antragsformulars per Email beim Elternverein an, füllen Sie es aus und schicken es als Scan oder als digital signiertes PDF per Email an den Elternverein.
Um die Mittel des Elternvereins möglichst effizient und effektiv nutzen zu können, bitten wir Sie, erst an anderer Stelle um Förderungen anzusuchen, z.B.:
- https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html
- https://www.sportwochen.org/lehrer/services/foerderungen-und-unterstuetzungen
- https://elternverband.at/category/info-service/schuelerbeihilfen/
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_ausbildung/schulen/1/Seite.1760290.html
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/6.html
Förderungen durch den Elternverein werden grundsätzlich unabhängig von den Förderkriterien anderer Förderstellen oder -institutionen gewährt. D.h. eine Förderung durch den Elternverein kann auch dann erfolgen, wenn Ihr Förderantrag bei anderen Förderstellen abgelehnt wurde.
Ebenso ist eine Förderung durch den Elternverein zusätzlich zu anderen Förderungen möglich, solange die Summe aller Förderungen nicht die Gesamtkosten der Schulveranstaltung übersteigt, für die die Förderung beantragt wurde.
[Disclaimer: Der Elternverein übernimmt keine Verantwortung für Aktualität, Richtigkeit und Inhalte externer Links.]
Der Elternverein unterstützt die Schulgemeinschaft der Rahlgasse durch die Finanzierung von Projekten, Anschaffungen und die Förderung benachteiligter Schüler:innen. Damit wir diese Arbeit leisten können, bitten wir um die Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags.
Beitragshöhe & Soziale Staffelung
Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt € 35,00 pro Familie und Schuljahr.
Sollte dieser Betrag aufgrund Ihrer persönlichen finanziellen Situation zu hoch sein, ist dies kein Hindernis: Bitte überweisen Sie in diesem Fall nach eigener Selbsteinschätzung einen ermäßigten Betrag, der für Sie möglich ist.
Berechnung bei mehreren Kindern
Um Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern zu entlasten, gelten folgende Sonderregelungen:
- Mehrere Kinder an der Rahlgasse: Es ist ausreichend, den Beitrag nur einmal pro Familie einzuzahlen.
- Kinder an verschiedenen Schulen: Der Betrag kann durch die Anzahl der verschiedenen Schulen geteilt werden, die Ihre Kinder besuchen.
Beispiele zur Berechnung:
- 2 Kinder an 2 Schulen: (Eines an der Rahlgasse, eines an einer anderen Schule) → Sie überweisen den halben Beitrag: € 17,50.
- 3 Kinder an 2 Schulen: (Davon mindestens eines an der Rahlgasse) → Sie überweisen den halben Beitrag: € 17,50.
- 3 Kinder an 3 Schulen: (Davon eines an der Rahlgasse) → Sie überweisen ein Drittel des Beitrags: € 11,67.
Bankverbindung
Für die Überweisung können Sie den offiziellen Namen des Vereins oder einen der Aliasnamen verwenden:
- Kontoinhaber: Elternverein des Bundesgymnasiums u.
- Alias-Namen: Elternverein Rahlgasse oder Elternverein AHS Rahlgasse
- IBAN:
AT92 2011 1293 4414 1300 - BIC:
GIBAATWWXXX - Verwendungszweck: Bitte geben Sie unbedingt Vor- und Zuname des Kindes sowie die Klasse an.