Den Terminkalender für den Schulanfang 2022/2023 finden Sie hier: KLICK
Corona-Regeln zum Schulanfang 22/23
- Wir ersuchen alle Schüler_innen und Lehrer_innen, am ersten Schultag mit einem gültigen neg. PCR-Test in die Schule zu kommen.
- Darüberhinaus gibt es in den ersten 3 Schultagen die Möglichkeit, freiwillig einen Antigentest durchzuführen.
- Für Unter-14Jährige ist eine neue Einverständniserklärung der Eltern dazu notwendig, die Sie hier herunterladen und Ihrem Kind am Montag in die Schule mitgeben können!
- Für die 2. Schulwoche erhalten alle Schüler_innen, die das möchten, 3 Antigentests für die Verwendung zuhause.
- Absolut symptomlos COVID-infizierte Schüler_innen dürfen in die Schule, haben aber eine 10tägige Verkehrsbeschränkung: durchgängiges Tragen einer FFP2-Maske; Freitesten ab dem 5. Tag möglich (neg. oder CT-Wert mindestens 30!)
- Gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht: Schüler_innen, die selbst bzw. deren Erziehungsberechitgte oder im Haushalt lebende Persone einer Risikogruppe gem. COVID-19-Risikogruppen-Verordnung anghören, oder die sich wegen im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleibem vom Unterricht erteilt werden: Voraussetzung ist die Vorlages eines fachärztlichen Gutachtens mit folgenden Informationen: ausstellende Ärzt_in; Ort + Datum der Ausstellung; die Person, auf welches sich das Attest bezieht; Begründung für die ärztliche Entscheidung. Unterrichtsinhalte sind in diesem Fall selbstständig zu erarbeiten.
Stand 29.9.2022
In diesem Video bieten wir Ihnen Einblick in das Unterrichtsgeschehen unserer Schule und in unsere Schulschwerpunkte.
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