Organisatorisches

1. Aufgabenstellung

Das Disziplinarkomitee dient als Schlichtungsstelle, die zur Lösung eines aktuellen Konflikts zwischen den jeweils Beteiligten beitragen soll. Ein wichtiger Bestandteil dieser Lösung sind Vorschläge zur Wiedergutmachung.
 
Es kann der Klassenkonferenz, aber auch der Schulkonferenz, Maßnahmen gemäß SchUG § 47 vorschlagen. Eine solche Maßnahme könnte auch die Androhung des Ausschlusses sein. Die Schulkonferenz muss in einem solchen Fall zwar zusammentreten, das Verfahren ist jedoch erheblich verkürzt.

Beschlossen in dieser Fassung vom Schulgemeinschaftsausschuss am 16. September 2024: KLICK

Konflikt – was tun? - Ein Überblick
1. Einleitung
Von harmlosen Rangeleien bis zu handfesten Raufereien, von Sticheleien bis zum verdeckten Mobbing, von einer gebrochenen Fensterscheibe bis zur eingetretenen Brandschutztür – all das soll in unserer Schule vorgekommen sein. Welche Instrumente zur Beilegung solcher Konflikte in unserer Schule bereit stehen – darüber soll diese Broschüre eine erste Einführung bieten.

Bevor in den kommenden Kapiteln die einzelnen Maßnahmen zur Konfliktregelung genauer beschrieben werden, soll folgendes besonders hervorgehoben werden: In der Rahlgasse sollen alle – SchülerInnen und LehrerInnen – gut und zufrieden stellend zusammenleben. Dazu gehört ein respektvoller Umgang miteinander – und auch mit den Sachen der anderen und der Schule.

Für wiederholtes, selbstverschuldetes Zuspätkommen

gilt für alle Stunden und Schulstufen ab 3 Minuten

 

 

3x

Meldung KV an Sekretariat

5 Tage um 8:00 Uhr im Sekretariat melden.

 

Zählung beginnt neu!

5x

Meldung KV an Sekretariat

Eine Stufe schlechter im Verhaltenskatalog

 

10 Tage um 8:00 Uhr im Sekretariat melden.

 

Zählung beginnt neu!

10x

Meldung KV an Direktorin

Verwarnung der Direktorin

 

Verhaltensnote um eine Stufe schlechter.

 

Voraussetzung ist das konsequente Eintragen der Fehlminuten durch die Kolleg*innen im WebUntis und das Weiterleiten der Information des wiederholten Fehlens durch die KVs an das Sekretariat bzw. an die Direktorin.

Damit allen SchülerInnen und Schüler es möglich ist, zum Beispiel bei Schulveranstaltungen mitzumachen, gibt es zwei Unterstützungsmöglichkeiten:

1. Stunde:
2. Stunde:
3. Stunde:
4. Stunde:
08:15 - 09:05 Uhr
09:10 - 10:00 Uhr
10:10 - 11:00 Uhr
11:15 - 12:05 Uhr


5. Stunde:
6. Stunde:
7. Stunde:
8. Stunde:
12:10 - 13:00 Uhr
13:05 - 13:55 Uhr
14:00 - 14:50 Uhr
14:50 - 15:40 Uhr


9. Stunde:
10. Stunde:
11. Stunde:
12. Stunde:
15:40 - 16:30 Uhr
16:30 - 17:20 Uhr
17:20 - 18:10 Uhr
18:10 - 19:00 Uhr
1. Präambel:
  • Integrative Schulveranstaltungen (fächerübergreifende) sind Bestandteil des Schulprofils und sollen zwischen SchülerInnen und LehrerInnen soziales Gefüge schaffen und stärken.
  • Es wäre wünschenswert, dass der KV daran teilnimmt.
  • Eigenleistungen der LehrerInnen sind dem Zukauf außerschulischer Organisationen vorzuziehen.
  • Schulveranstaltungen sollen rechtzeitig (= Kosten sparend = Ermöglichung der Planung der Fachsupplierung) geplant werden. Letzte Möglichkeit der Einreichung für das jeweilige Schuljahr ist die SGA-Sitzung im September des jeweiligen Schuljahres.
  • Sobald Schulveranstaltungen im SGA beschlossen wurden, sind sie nach Möglichkeit auf der Homepage der Schule darzustellen.
  • Wünschenswert wäre ein Bericht über die Schulveranstaltung (entweder im Jahresbericht oder auf der Homepage).
  • Das standardisierte Antragsformular für die Anträge an den SGA ist zu verwenden.

Unterstufe - Realgymnasium mit Lernwerkstatt / Unterstufe - Gymnasium / Oberstufe Realgymnasium / Oberstufe Gymnasium

Etwa im Dezember der 2. Klassen müssen die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern entscheiden, ob sie in der 3. Klasse den Realgymnasiums- oder den Gymnasiumszweig besuchen.

Präambel
Wir wollen das Zusammenleben im schulischen Alltag für alle Beteiligten gut und zufriedenstellend gestalten.
Um dies zu ermöglichen, bedarf es gewisser Regeln. Die Verhaltensskala zeigt systematisch auf, mit welchen Konsequenzen an unserer Schule bei Regelverstößen zu rechnen ist. Besonders wichtig ist uns aber auch den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu bieten, durch eine Wiedergutmachung eine Verschlechterung der Verhaltensnote zu verhindern.

Ein respektvoller Umgang miteinander ist uns ein besonderes Anliegen. Wenn es Konflikte unter SchülerInnen gibt, dann kann man sich an die Streithelferinnen und Streithelfer wenden (Streithelferzimmer im 3. Stock). Sie können auch bei der Konfliktlösung helfen. Ist dieser Weg erfolgreich, muss die Verhaltensskala nicht angewendet werden.

Zur Verhaltensskala

(Stand: 9. Dezember 2024)

 

 

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