Die Nachmittagsbetreuung (NBT) beginnt mit der 5. Unterrichtsstunde (12.10 Uhr) und endet mit Ende der 9. Stunde (16.30 Uhr). Vor und nach dieser Zeit ist keine Betreuung durch die NBT vorgesehen. Die NBT beginnt für Ihr Kind nach Ende seines Vormittagsunterrichts und endet je nach der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Entlassungszeit, spätestens jedoch nach der 9. Stunde.
Ist Ihr Kind an einem Tag, an dem es Nachmittagsunterricht (oder eine Unverbindliche Übung, UÜ) hat, in der NBT angemeldet, so muss es die Schule nach dem Vormittagsunterricht NICHT verlassen, sondern verbringt diese „Überbrückungszeit“ in der NBT, kann dort zu Mittag essen, spielen, die Hausaufgaben erledigen, usw. und geht von der NBT direkt in den Nachmittagsunterricht. Fällt dieser Unterricht aus (vielleicht weil die Lehrperson erkrankt, bei einer Schulveranstaltung wie Schikurs oder Sprachwoche ist,...) , bleibt Ihr Kind automatisch bis zur angemeldeten Zeit in der NBT.
Die NBT findet grundsätzlich immer statt, sofern am Vormittag Unterricht ist. Ein Entfall der NBT wird explizit im Terminplan angegeben!